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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 9 M 1.18   

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https://dejure.org/2018,3101
OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 9 M 1.18 (https://dejure.org/2018,3101)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2018 - 9 M 1.18 (https://dejure.org/2018,3101)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 9 M 1.18 (https://dejure.org/2018,3101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verbesserung im Sinn des § 8 Abs 2 S 1 KAG (juris: KAG BB); Verbesserung des Unterbaus; Erforderlichkeit der Kosten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 166 VwGO, § 8 KAG BB
    Prozesskostenhilfe; Kalkulationsfehler; Prüfungsumfang; substantiierte Rüge; Straßenbaubeitrag; Verbesserung; wirtschaftlicher Vorteil; Ausschreibung; Indizwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 9 M 1.18
    Dies indiziert nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Erforderlichkeit der Kosten (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 -, juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 9 N 148.05

    Straßenausbaubeitrag - Beitragsfähigkeit der Kosten bei Ausbau einer Straße

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 9 M 1.18
    Dies ist regelmäßig bezogen auf jede Teileinrichtung zu prüfen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2007 - OVG 9 N 148.05 -, juris Rn. 7 ff; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 32 Rn. 38 ff. m.w.N. zur übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung), und zwar in Bezug auf die gesamte Anlage oder den gesamten abgerechneten Abschnitt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 9 M 5.15

    Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 9 M 1.18
    Mit alledem setzt sich der anwaltlich vertretene Antragsteller nicht auseinander; für welche im umlagefähigen Aufwand enthaltenen Kosten keine Aufträge aktenkundig sein sollen, wird nicht vorgetragen (s. zu dem Erfordernis, auch im PKH-Verfahren substantiierte Einwände gegen die Kalkulation zu erheben: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - OVG 9 M 5.15 -, juris Rn. 7 ff.).
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